Förderprogramme

Die Bundesregierung und die europäische Gemeinschaft haben Förderprogramme in jeglicher Form und für jede Branche. Natürlich bildet der gew. Güterkraftverkehr keine Ausnahme. Die STC unterstützt seine Klienten bei Anträgen auf Förderungen.

 

Jedes Transportunternehmen, dass schwere Nutzfahrzeuge mit mindestens 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zur Beförderung von Gütern im gew. Güterkraftverkehr einsetzt, ist berechtigt Förderungen zu erhalten. Diese können bis zu 80% der Ausgaben für die Ausstattung des Fuhrparks, oder der Weiterbildung des Fahrpersonals (ausgenommen BKrFQG - Module) betragen.

 

  • fahrzeugbezogene Maßnahme
    (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland)
  • personenbezogene Maßnahme
    (z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung/ Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/ Disponenten)
  • Maßnahme zur Effizienzsteigerung
    (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)
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