Gesetzliche Vorgaben für Transportunternehmen
Seit dem 2. März 2016 gibt es eine Schulungs- und Unterweisungspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal. Das Verkehrsunternehmen ist der Verordnung nach dafür verantwortlich, dass seine Fahrer angemessen geschult und unterwiesen werden. Der Unternehmer ist also in der Pflicht, nachweisen zu können, dass sein Fahrpersonal intern qualifiziert unterwiesen worden ist oder dass das Fahrpersonal an einer externen Unterweisung teilgenommen hat. Die Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) lautet, dass Schulungen in der Regel mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Bei festgestellten Auffälligkeiten oder Verstößen können auch häufigere Unterweisungen als einmal jährlich erforderlich sein. Die turnusgemäß (alle fünf Jahre) stattfindende Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) allein genügt nicht, um die Pflichten des Verkehrsunternehmers aus dem Artikel 33 VO (EU) Nr. 165/2014 zu erfüllen.
Haftung: Ein Verkehrsunternehmen haftet für Verstöße, die von Fahrern des Unternehmens bzw. von den Fahrern begangen werden, die ihm zur Verfügung stehen. Diese Haftung kann von einem Verstoß gegen die Wahrnehmung der Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht sowie von der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten abhängig gemacht werden. (Verstoß des Verkehrsunternehmens gegen den Artikel 33 der VO EG 165/2014 und Artikel 10 Absätze 1 und 2 der VO (EG) Nr. 561/2006).
Gesetzliche Vorgaben für Auftraggeber
Wie schon beim Mindestlohngesetz müssen die Auftraggeber dafür geradestehen, wenn ihre Sub-Unternehmer sich nicht an geltende Gesetze halten.
Demnach sind Auftraggeber verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen sich darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken hat, dass das beauftragte Transportunternehmen aufgrund seiner personellen und sachlichen Ausstattung sowie seiner betrieblichen Organisation in der Lage ist, die vorgeschriebenen Gesetzmäßigkeiten im Rahmen des Transportauftrags einzuhalten. Der neuen Prüfpflicht soll er demnach vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit nachkommen.
Mit den geänderten Vorschriften setzt sich der bereits bei der Mindestlohngesetzgebung deutlich gewordene Trend fort, Auftraggeber von Subunternehmen für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Sub-Unternehmers in Haftung zu nehmen.
Nach Anforderung der gesetzl. Vorgaben erstelle ich individuelle Unterweisungen im Bereich des Güterkraftverkehrs oder des KEP - Dienstes, beispielsweise in den Bereichen Ladungssicherung, Lenk- und Ruhezeiten, ordnungsgemäßes Führen von Fahrtenbüchern oder ordnungsgemäßer Gebrauch von Fahrtenschreibern.
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